Wie müssen Eingangsrechnungen verwahrt werden?

Eingangsrechnungen müssen sicher und nachvollziehbar archiviert werden. Man spricht auch von revisionssicherer Archivierung. Revisionssicher bedeutet, dass dabei die Anforderungen im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit und Zugriffsschutz eingehalten werden. Die drei Regelwerke, in denen dies genauer spezifiziert ist, sind die GoBD, das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO).

Aufbewahrungspflicht: Wie lange müssen Eingangsrechnungen aufbewahrt werden?

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für alle Rechnungen (also Eingangs- wie Ausgangsrechnungen) beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Für die Dauer dieser Zeit müssen die Eingangsrechnungen lesbar und vollständig sein.

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Autor:in

Sabine Jung-Elsen
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