Verification of Payee: Neue Regelungen ab Oktober 2025

Verification of Payee: Mehr Sicherheit, mehr Vertrauen, weniger Risiko

Ab Oktober 2025 gilt eine neue Pflicht im SEPA-Zahlungsverkehr: die Verification of Payee (VoP). Banken müssen vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Für Mitarbeitenden in der Buchhaltung bedeutet das: Zahlungsprozesse ändern sich – und zwar sowohl bei der Erfassung als auch bei der Kontrolle von Überweisungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie sich einstellen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereiten.

Was ist die Verification of Payee?

Die „Verification of Payee“ (VoP) ist ein Verfahren zur Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr, das ab Oktober 2025 für Banken und Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum verpflichtend wird.

Ziel dieser EU-weiten Vorgabe ist es, Zahlende vor Fehlüberweisungen und Betrug zu schützen, indem bereits vor der Ausführung einer Überweisung geprüft wird, ob der vom Zahler angegebene Empfängername zur eingegebenen IBAN passt.

Verification of Payee: Was Sie jetzt wissen müssen

Was ist der regulatorische Hintergrund?

Der VoP-Prozess ist Teil der neuen EU-Verordnung 2024/886 und der „Instant Payment Regulation“.

Alle Banken im Euro-SEPA-Raum müssen diesen Service bis spätestens 9. Oktober 2025 anbieten.

Welche Vorteile hat die Verification of Payee?

Für Mitarbeitende in der Buchhaltung und das Unternehmen ergeben sich mehrere Vorteile:

  • Weniger Fehler bei Überweisungen: Unterschiedliche Schreibweisen oder Tippfehler im Empfängernamen werden erkannt und dem Zahlenden zur Klärung angezeigt, inklusive Grad der Abweichung: „Close Match“ oder „No Match“.
  • Gesteigerte Sicherheit / weniger Betrug: Besonders der APP-Betrug (Authorized Push Payment) wird gemindert, bei dem Zahlungen an falsche Konten geleitet werden.
  • Mehr Vertrauen bei Geschäftspartnern: Ihre Lieferanten oder Kunden sehen, dass Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Absicherung trifft.
  • Haftungsklärung: Liegt eine „grüne Lösung“ (Match) vor und Sie führen die Zahlung durch, haftet meist die Bank für etwaige Schäden. Bei Abweichungen trägt häufig der Zahler das Risiko, wenn er dennoch freigibt.
  • Präzisierung von Bankprozessen: Durch VoP wird die Zahlungsqualität insgesamt verbessert und Rückfragen bei fehlerhaften Daten seltener.

Wie funktioniert die Verification of Payee?

Der technische Ablauf von VoP läuft meist in wenigen Sekunden ab. Fünf typische Schritte dabei sind:

  1. Der Zahler gibt Empfängernamen und IBAN ein.
  2. Die Bank des Zahlers sendet eine VoP-Anfrage an die Empfängerbank.
  3. Die Empfängerbank prüft, ob Name und IBAN übereinstimmen, und sendet eine Rückmeldung (z. B. „Match“, „Close Match“, „No Match“, „No Response“).
  4. Die Rückmeldung wird dem Zahler angezeigt. Bei „Close Match“ zeigt die Bank oft den bei ihr hinterlegten Namen an. Bei „No Match“ oder „No Response“ warnt sie den Zahler.
  5. Der Zahler entscheidet dann, ob er die Zahlung freigibt oder abbricht. Wird eine Zahlung trotz Abweichung freigegeben, liegt das Risiko beim Zahler.

Der Verification-of-Payee-Prozess für Firmenkunden

Für Firmenkunden gelten zusätzliche Details, besonders bei Sammelüberweisungen oder elektronischen Zahlungsdateien (z. B. über EBICS):

  • Für Einzelüberweisungen besteht auch für Firmenkunden ab Oktober 2025 keine Opt-out-Möglichkeit: jede einzelne Zahlung muss geprüft werden.
  • Für Sammelüberweisungen (Zahlungsdateien) können Firmenkunden wählen, ob sie VoP nutzen (Opt-in) oder nicht (Opt-out).
  • Bei der Dateiform (etwa mit ISO-20022-Dateien wie pain.001) kann ein separater Verifizierungsauftrag (nur Empfängerdaten) übermittelt werden, bevor die eigentliche Zahlungsdatei gesendet wird.
  • Das Ergebnis einer VoP-Prüfung mit Statuscodes (z. B. „Match“, „No Match“) wird gewöhnlich über pain.002-Antwortdateien zurückgemeldet.
  • Firmenkunden müssen sicherstellen, dass eine fehlerhafte Zeile in einer Datei nicht den gesamten Vorgang blockiert – manche Banken lehnen ganze Dateien ab, wenn einzelne Positionen abgewiesen werden.
FallOpt-in möglich?Besonderheiten
EinzelüberweisungNein (Pflichtprüfung)VoP immer aktiv
Sammeldaten / ZahlungsdateienJa (Opt-in oder Opt-out)Bei Opt-in: separate Verifizierungsdatei möglich
Rückmeldungüber pain.002-StatusFehlermeldungen einzelner Zeilen müssen isoliert gehandhabt werden

Was müssen Mitarbeitende in der Buchhaltung beachten?

Damit VoP reibungslos läuft, sollten Mitarbeitende in der Buchhaltung folgendes beachten:

  • Stammdatenpflege: Empfängernamen (Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter) müssen exakt mit dem bei deren Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmen. Jede Abweichung kann zu Warnungen im Prozess führen. Auch Scopevisio-Anwenderinnen und Anwender sollten dies prüfen.
  • Kommunikation mit Geschäftspartnern: Informieren Sie Lieferanten und Kunden frühzeitig, den exakten Kontoinhaber­namen zu verwenden, wie er bei ihrer Bank registriert ist.
  • Fehlerfälle erkennen und bearbeiten: Wenn eine Zahlung mit „Close Match“ oder „No Match“ gemeldet wird, muss geprüft werden, ob der Name falsch eingegeben oder bei der Bank anders hinterlegt ist.
  • Verantwortungsbewusstsein bei Freigaben: Bei Abweichungen übernimmt der Zahler das Risiko, wenn er trotzdem die Zahlung freigibt. Deshalb kritisch prüfen!
  • Monitoring von Rückmeldungen: Aus pain.002 oder anderen Statusmeldungen sollte halbautomatisch geprüft werden, ob Zahlungen abgelehnt oder korrigiert werden müssen.

Was bedeutet das für die eingesetzte Buchhaltungssoftware?

Damit Ihre Buchhaltungssoftware mit VoP zurechtkommt, sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich:

  • Unterstützung für ISO-20022-Dateien: Viele Systeme müssen künftig Zahlungsdateien in pain.001 und Rückmeldungen über pain.002 verarbeiten.
  • Separate Verifizierungsaufträge: Die Software sollte in der Lage sein, eine Vorab-Verifizierungsdatei zu erzeugen (nur Empfängerdaten), die keine Zahlungsbeträge enthält.
  • Rückmeldungslogik integrieren: Statusmeldungen aus pain.002 sollten automatisch ausgewertet und ggf. Zahlungen korrigiert oder markiert werden.
  • Fehlerhandling & Alarmfunktionen: Bei „No Match“ oder „Close Match“ sollten Warnungen oder automatische Prozessunterbrechungen erfolgen.
  • Schnittstellen zur Bank / API-Anbindung: Wenn Banken VoP über APIs anbieten, muss Ihre Software damit kommunizieren können (z. B. über den VoP-Mechanismus des Zahlungsdienstleisters).
  • Optionen für Opt-out: Für Sammelüberweisungen sollte Ihre Software steuern können, ob VoP verwendet werden soll oder nicht (Opt-out).

Hinweis für Scopevisio-Kunden: Im Zuge der neuen Verfahren müssen Sie gegebenenfalls Änderungen beim Import von Bankumsätzen beachten. Lesen Sie dazu bitte unsere Hinweise ISO 20022 und Verification of payee (VoP)in der Online-Hilfe.

Wir stellen außerdem eine neue SEPA-Version (3.7) zur Verfügung. Prüfen Sie, ob diese in Ihren Einstellungen ausgewählt ist. Mehr dazu ebenfalls in unserer Online-Hilfe.

Was hat Verification of Payee mit der ISO 20022 zu tun?

Verification of Payee (VoP) und ISO 20022 sind unmittelbar miteinander verbunden: Die Einführung von VoP als Sicherheitsmaßnahme im Zahlungsverkehr wird durch die technischen Möglichkeiten und Standards von ISO 20022 erst ermöglicht.

Die ISO 20022 ist ein moderner, standardisierter Nachrichtenstandard für Zahlungsverkehr und Finanznachrichten.

Banken führen VoP auf der Grundlage der XML-basierten Zahlungsformate von ISO 20022 durch. So basieren Zahlungs- und Statusdateien wie etwa pain.001, pain.002 auf ISO 20022-Strukturen.

VoP ist somit mit ISO 20022 eng verzahnt – die Sicherheit im Zahlungsverkehr kann durch VoP erst gewährleistet werden, weil ISO 20022 die entsprechenden Kommunikationswege, Felder und Prozesse bereitstellt.

Fazit & Ausblick

Die Verification of Payee bringt für Unternehmen in der Buchhaltung mehr Sicherheit, höhere Datenqualität und ein geringeres Risiko von Fehlzahlungen oder Betrugsfällen — insbesondere im SEPA- und Echtzeitüberweisungsumfeld. Allerdings erfordert sie ein systematisches Vorgehen: saubere Stammdaten, angepasste Software, klare Prozesse und Schulung der Mitarbeitenden.

Ab Oktober 2025 wird VoP verpflichtend eingesetzt. Wer vorbereitet ist, kann Vorteile nutzen — und dem Unternehmen helfen, Zahlungsprozesse effizienter und sicherer zu gestalten.

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Sabine Jung-Elsen


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