Jahresabschluss-Bestandteile und -Fristen

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Der Jahresabschluss gibt Rechenschaft ab über den Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres. Doch was sind die Jahresabschluss-Bestandteile? Und welche Fristen müssen beachtet werden? Der folgende Artikel gibt einen Überblick über grundlegende Fragen beim Thema Jahresabschluss.

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Definition: Was ist der Jahresabschluss?

Unter dem Jahresabschluss versteht man den Abschluss der Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss enthält laut Handelgesetzbuch (HGB) alle „Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge“ eines Unternehmens. Der Jahresabschluss gibt somit Auskunft über das Vermögen eines Unternehmens und seinen Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr. In der Regel entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.

Im HBG ist die Erstellung des Jahresabschlusses geregelt. Dieser muss ebenfalls den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) entsprechen. Je nach Rechtsform können auch International Financial Reporting Standards (IFRS) für den Jahresabschluss relevant sein.

Jahresabschluss-Bestandteile im Überblick

Warum wird ein Jahresabschluss erstellt?

Das deutsche Handels- und Steuerrecht schreibt die Aufstellung eines Jahresabschlusses vor. Dieser dient der Information verschiedener Parteien und ist relevant für

  • das Finanzamt: Der Jahresabschluss dient als Grundlage für die die Besteuerung.
  • die Gesellschafter, Geschäftspartner oder Gläubiger eines Unternehmens: Anhand des Jahresabschlusses können sie die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens bewerten.
  • die Unternehmer:in: Während laufenden Geschäftsjahres zieht der Unternehmer wichtige Informationen über die wirtschaftliche Lage seines Betriebes aus der Buchhaltung. Nur der Jahresabschluss liefert jedoch ein umfassendes Bild der Vermögens- und Ertragslage.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Kaufleute müssen gem. HGB einen Jahresabschluss erstellen, aber durch das Steuerrecht erweitert sich dies praktisch auf alle Selbstständigen und Unternehmer:innen.

Eindeutig ist die Lage immer bei:

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
  • Kapitalgesellschaft & Co. (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG)

Freiberufler und Kleingewerbetreibende müssen keinen Jahresabschluss im Sinne des HGB erstellen. Bei ihnen genügt zur steuerlichen Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei wird Unternehmensgewinn über die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermittelt – im Gegensatz zum Betriebsvermögensvergleich der Bilanz. Oft wird im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings auch von der EÜR als „Jahresabschluss“ gesprochen.

Bei Einzelkaufleuten (e.K.) gelten steuerliche Betragsgrenzen: Sie müssen nur dann eine Bilanz erstellen, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren mehr als 600.000 € Umsatzerlös oder 60.000 € Jahresüberschuss erwirtschaftet haben (Stand 2022).

Was hat der Jahresabschluss mit der Unternehmensgröße zu tun?

Welche Jahresabschluss Bestandteile notwendig sind und welche Jahresabschlussfristen beachtet werden müssen, hängt von der Unternehmensgröße ab. Bevor also auf Umfang und Fristen eingegangen wird, ist folgende Abgrenzung wichtig, die auf den Ausführungen im HGB basiert.

  Bilanzsumme (in Euro) Umsatzerlöse (in Euro) Mitarbeitende (Jahresdurchschnitt)
Kleinstkapital-gesellschaften 350.000 700.000 10
Kleine Kapitalgesellschaft < 6 Mio. < 12 Mio. 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 6 – 20 Mio. 12-40 Mio 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio > 40 Mio. > 250

Jahresabschluss-Bestandteile: Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Jahresabschluss nach dem Handelsrecht (HGB) ermittelt den Gewinn durch Vermögensvergleich (Betriebsvermögen und Schulden).

Laut HGB besteht ein Jahresabschluss mindestens aus

  • Bilanz und
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Bilanz und GuV sind das Ergebnis der unterjährigen doppelten Buchführung.

Bilanz

Die Bilanz ist eine Übersicht über Vermögen, Eigenkapital und Schulden zum Bilanzstichtag.

GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, stellt Erträge und Aufwendungen, des Geschäftsjahres einander gegenüber.

Je nach Größenklasse des Unternehmens müssen dem Jahresabschluss weitere Berichtsinstrumente wie der Lagebericht und der Anhang zugefügt werden. Mehr dazu finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz

  Kleinst-kapitalgesesellschaft Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft
Bilanz ja, aber verkürzt ja, aber verkürzt ja ja
GuV nein nein ja, aber verkürzt ja
Lagebericht nein nein ja ja
Anhang nein nein ja ja

Lagebericht

Laut §289 HGB soll der Lagebericht einen Gesamtüberblick über das Unternehmen geben. Dazu geht er auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis, die Lage und die Risiken des Unternehmens ein.

Jahresabschluss-Bestandteile: Das gehört dazu.

Anhang

Der Anhang enthält ergänzende Informationen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Bei Konzernabschlüssen sind noch weitere Dokumente erforderlich.

Jahresabschluss-Fristen: Was gilt es zu beachten?

Beim Jahresabschluss sind folgende Vorgänge relevant:

  • Aufstellung
  • Prüfung
  • Feststellung
  • Veröffentlichung

Für diese Vorgänge wiederum gelten Fristen, die von den oben genannten Größenklassen der Unternehmen abhängen.

Jahresabschluss Aufstellung: Welche Fristen gelten?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende aufstellen. Es handelt sich also um den 31. März des Folgejahres, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Kleine Kapitalgesellschaften haben bis zu sechs Monate nach Geschäftsjahresende Zeit.

Somit ergeben sich folgende Jahresabschluss Fristen für 2022:

31.3.2023: mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

30.6.2023: Kleine Kapitalgesellschaften

Wer die Fristen nicht einhalten kann, kann eine Fristverlängerung beantragen.

Jahresabschluss Prüfung: Wann ist sie erforderlich?

Auch das hängt von der Größenklasse des Unternehmens ab. Bei kleinen Kapitalgesellschaften ist keine Prüfung notwendig. Der Jahresabschluss einer mittelgroßen Gesellschaft dagegen muss von einer Wirtschaftsprüfer:in oder einer vereidigten Buchprüfer:in, der Abschluss einer großen Kapitalgesellschaft von einer Wirtschaftsprüfer:in geprüft werden.

Jahresabschluss Feststellung: Was versteht darunter?

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft den aufgestellten Jahresabschluss. Dies muss bei kleinen Kapitalgesellschaften spätestens 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres geschehen, bei einer mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft bis spätestens 8 Monate danach.

Jahresabschluss im Bundesanzeiger: Für wen gilt die Publizitätspflicht?

Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße unterliegen Unternehmen der sogenannten Publizitätspflicht. Das bedeutet: Sie müssen ihren Jahresabschluss öffentlich zugänglich machen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften geschieht dies durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger., Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften können auch die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht wählen.
Durch die Publizität können sich Geschäftspartner, Kunden oder auch Mitarbeitende über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informieren.

Überblick über die Fristen bei Jahresabschluss-Aufstellung, Prüfung und Offenlegung

  Kleinst-kapitalgesellschaft Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft
Aufstellung max. 6 Monate nach Bilanzstichtag max. 6 Monate nach Bilanzstichtag max. 3 Monate nach Bilanzstichtag max. 3 Monate nach Bilanzstichtag
Prüfung 11 Monate 11 Monate 8 Monate 8 Monate
Offenlegung max. 12 Monate max. 12 Monate max. 12 Monate max. 12 Monate

Aufbewahrungsfrist Jahresabschluss 2022: Wie lange dauert sie?

Der Jahresabschluss muss inklusive aller Dokumente zehn Jahre aufbewahrt werden. Stichtag ist dabei der letzte Tag des Jahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wird. Für den Jahresabschluss für das Jahr 2022, der 2023 erstellt wird, gilt somit eine Aufbewahrungsfrist vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2034.

Fazit

Die Erstellung des Jahresabschlusses wird im HGB, in den IFRS, dem EStG und der AO geregelt. Einen Jahresabschluss müssen alle Selbständigen und Unternehmer aufstellen, Freiberufler und Kleinunternehmen dagegen erstellen lediglich eine EÜR. Bilanz und GuV sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses. Je nach Größe des Unternehmens kommen weitere Ergänzungen wie Lagebericht und Anhang hinzu. Beim Jahresabschluss sind bestimmte Fristen einzuhalten, die je sich je nach Unternehmensgröße unterscheiden.

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Autor:in Sabine Jung-Elsen
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