Forderungen sollten bei Fälligkeit beglichen werden. Und die meisten Kunden zahlen auch pünktlich. Doch was tun, wenn das Zahlungsziel überschritten wurde? Mancher Unternehmer scheut sich einfach davor, Kunden zu mahnen. Andere wissen noch nicht einmal, welche Außenstände sie haben und wie die Fälligkeiten sind. Fakt ist: Es gibt sehr viele KMU, in denen das Forderungsmanagement bestenfalls unprofessionell ist. Man arbeitet bis zum Umfallen, liefert stolz das Ergebnis ab, schreibt frohgemut eine Rechnung – und dann?
Überfällige Forderungen haben Folgen für die Liquidität
Dabei sind die Folgen den meisten Betroffenen klar:- Die eigene Liquidität verschlechtert sich, wenn zu lange Zahlungsziele gewährt werden.
- Um die Lücke zu stopfen, müssen Bankkredite aufgenommen werden. Das kostet Zinsen – falls die Bank überhaupt bereit ist, den Kredit zu geben.
- Vielleicht ist der Schuldner finanziell in Schieflage und kann Forderungen nicht mehr bedienen. Dann sollte man sich möglichst beeilen, an sein Geld zu kommen, bevor die Insolvenz eintritt und die Forderung uneinbringlich wird.
- Oder der Schuldner will gar nicht bezahlen. In dem Fall muss die Forderung eingeklagt werden, was den Geldeingang zusätzlich verzögert.
- Last but not least können Forderungen auch verjähren. Das geschieht in der Regel mit Ablauf des dritten Jahres nach Eintritt der Forderung – es sei denn, es wird vorher ein Mahnbescheid beantragt. Dieser „hemmt“ die Verjährung (§204 BGB).
Das 1×1 des Forderungsmanagements
Mit den folgenden Maßnahmen können Unternehmer einem Forderungsausfall vorbeugen.-
Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheiten verlangen
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Identität und Bonität des Kunden feststellen
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Korrekte Rechnungen schreiben
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Rechnung frühzeitig stellen
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Zahlungsbedingungen nicht vergessen
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Skonto wirkt manchmal Wunder
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Offene Posten beobachten
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Anruf oder freundliche Mahnung
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Inkassobüro oder Mahnverfahren
Autor:in Dorothea Heymann-Reder