Scopevisio AG
mit Sitz in Bonn (eingetragen im Amtsgericht Bonn unter HRB 15257)
Rheinwerkallee 3
53227 Bonn
Servicekontakt:
Tel.: 0800 – 800 800 2
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz der deutschen Telekom, ansonsten ggf. abweichende Tarife – insbesondere Mobilfunktarif)
nachfolgend „Scopevisio„
Die nachfolgenden Allgemeinen Service- und Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert.
§ 1 Geltungsbereich
- Scopevisio stellt Ihnen die von Scopevisio angebotenen unentgeltlichen und entgeltlichen SaaS-Dienste und Services auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Service- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung (nachfolgend „AGB”).
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Scopevisio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. - Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Scopevisio SaaS-Dienste und Services besondere oder modifizierte Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf werden Sie gegebenenfalls vor Nutzung des betreffenden SaaS-Dienstes oder Services hingewiesen. Soweit diese besonderen Bestimmungen von den nachfolgenden Regelungen abweichen, so gelten diese vorrangig.
- Diese Bedingungen gelten ausdrücklich nicht für als “Drittdienste” gekennzeichnete SaaS-Dienste, die nicht von Scopevisio selbst, sondern von einem Dritten angeboten werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung bei Scopevisio erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von dem Dritten eingestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur Inanspruchnahme solcher Dienste, werden Sie eventuell auf Server des Drittanbieters umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen, werden Sie zuvor hierauf hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
- Allgemein:
- Die von Scopevisio angebotenen SaaS-Dienste und Services richten sich ausschließlich an Unternehmer oder Behörden, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Einem Vertragsabschluss durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB wird ausdrücklich widersprochen. Vorschriften zum Verbraucherschutz finden keine Anwendung.
Sollten Sie Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular unserer Webseite an uns. - Soweit Sie den Vertrag im Namen einer anderen juristischen Person bzw. einer Firma abschließen, sichern Sie uns zu, dass Sie befugt sind, diese (jurist.) Person an diese Bedingungen zu binden. Um auf die SaaS-Dienste und Services zugreifen zu können, müssen Sie im Rahmen des Anmeldevorgangs oder während der fortlaufenden Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen machen (wie z.B. Identifikations- und Kontaktdaten). Sie erklären, dass die Informationen, die Sie bei der Anmeldung an Scopevisio weitergeben, jederzeit zutreffend, richtig und aktuell sind – insbesondere, dass Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
- Die von Scopevisio angebotenen SaaS-Dienste und Services richten sich ausschließlich an Unternehmer oder Behörden, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Einem Vertragsabschluss durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB wird ausdrücklich widersprochen. Vorschriften zum Verbraucherschutz finden keine Anwendung.
- Online-Vertragsabschluss über Internet:
- Sie können, nachdem Sie ein Kundenkonto (siehe auch § 6) z.B. für Testzwecke eingerichtet haben, aus dem Sortiment der Scopevisio Produkte und Services, insbesondere SaaS-Dienste auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie, einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen.
Ihr Antrag kann jedoch nur abgegeben und an uns übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese“ diese AGB akzeptieren und dadurch in ihren Antrag aufgenommen haben. - Scopevisio schickt Ihnen daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und die Sie über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei Scopevisio eingegangen ist und stellt keine Annahme Ihres Antrags dar.
Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Scopevisio zustande, die mit einer gesonderten E-Mail („Auftragsbestätigung“) versandt wird.
In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware bzw. Zurverfügungstellung der Zugangsdaten, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Datenschutzrichtlinien und Auftragsbestätigung) von uns per E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- Sie können, nachdem Sie ein Kundenkonto (siehe auch § 6) z.B. für Testzwecke eingerichtet haben, aus dem Sortiment der Scopevisio Produkte und Services, insbesondere SaaS-Dienste auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie, einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen.
- „Offline“-Vertragsabschluss:
- Angebote der Scopevisio sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Scopevisio Ihnen Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen Scopevisio sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Ihre Unterzeichnung eines Vertragsangebotes der Scopevisio gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Vertragsangebot nichts anderes ergibt, ist Scopevisio berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang bei Scopevisio anzunehmen.
Die Annahme durch Scopevisio kann gegenüber Ihnen entweder schriftlich (z.B. Gegenzeichnung und Vertragsrücksendung oder Auftragsbestätigung) oder durch Freischaltung der Nutzung nebst Übermittlung der Zugangsdaten erklärt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Scopevisio bietet verschiedene Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an. Zusätzlich können nützliche Ergänzungen und Ressourcen zu den Produkten und Services ausgewählt werden. Die meisten Produkte und Services der Scopevisio werden zur Nutzung über das Internet als Webapplikation zugänglich gemacht (SaaS-Services).
Der konkrete Funktionsumfang der jeweiligen Produkte und Services sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Ihrer Seite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus der abschließenden Leistungsbeschreibung und ggf. unserem Angebot. Die Leistungsbeschreibung wird ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Bedienung und Aufrechterhaltung der Hard- und Softwareumgebung liegt allein in Ihrer Verantwortung. Insbesondere haben Sie dafür zu sorgen, dass die Internetbrowser-Software so eingestellt und konfiguriert ist, dass diese die clientseitig ablaufenden Softwarekomponenten der SaaS-Dienste verarbeiten kann.
Ihre vorgenannte Verpflichtung gilt entsprechend im Falle von Weiterentwicklungen der SaaS-Dienste bzw. deren Infrastruktur. - Soweit Sie unentgeltliche Leistungen der Scopevisio nutzen oder die von Ihnen gewählten Produkte und Services über die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Spezifikationen hinausgehende Dienste und Leistungen beinhalten, so erfolgt dies unentgeltlich und ohne jeglichen Rechtsanspruch. Soweit Scopevisio kostenlose Dienste oder Services erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.
- Soweit nicht ausdrücklich erwähnt, schuldet Scopevisio keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist Scopevisio nicht zur Erbringung von Installations-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualfunktionen bzw. Zusatzprogrammen verpflichtet.
§ 4 Inklusivleistung bei SaaS-Diensten und Services gemäß § 3 Abs. 1 / Updates /Verfügbarkeit
- Sie erhalten entsprechend dieser AGB die technische Möglichkeit und Berechtigung die SaaS-Dienste und Services der Scopevisio zu nutzen, welche auf zentralen Servern der Scopevisio bzw. ihrer Subunternehmer gehostet werden.
- Die SaaS-Dienste enthalten in der Regel eine Benutzer-Schnittstelle (Client), eine verschlüsselte Übertragung, eine Datenverarbeitung und verschlüsselten Zugriff auf Ihre Daten sowie die Speicherung und Sicherung Ihrer Daten. Scopevisio übernimmt ebenfalls die Wartung und Pflege der zur Inanspruchnahme der SaaS-Dienste erforderlichen hard- und softwaretechnischen Infrastruktur auf den zentralen Servern.
- Als Bestandteil der SaaS-Dienste wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit den SaaS-Diensten erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang nicht enthalten (siehe § 14 Abs. 4).
- Leistungsübergabepunkt für vertraglich geschuldete SaaS-Dienste und Services der Scopevisio ist die Übergangsstelle bzw. der Router-Ausgang ins Internet des von Scopevisio genutzten Rechenzentrums.
Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. - Scopevisio erbringt ihre SaaS-Dienste und Services auf der Basis von komplexer moderner Technologie. Scopevisio beabsichtigt, die SaaS-Dienste und Services nach ihrem eigenen Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln, um den Nutzern einen möglichst großen Komfort zu ermöglichen. Sie bestätigen und sind damit einverstanden, dass sich die Form und Art der von Scopevisio bereitgestellten SaaS-Dienste und Services während der Vertragslaufzeit in zumutbarem Umfang ändern kann. Zumutbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn
- die Leistungen Produkte von Drittherstellern enthalten und diese Produkte Scopevisio nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Scopevisio zu vertreten hat,
- in Bezug auf den geschuldeten Funktionsumfang neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
- die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, oder
- vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.
Scopevisio wird Ihnen wesentliche Leistungsänderungen mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen.
- Scopevisio verpflichtet sich, entsprechend dem anerkannten Stand der Technik Updates ihrer SaaS-Produkte und Services ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Überlassung von Apps haben Sie diese Updates auch clientseitig einzuspielen. Updates im Sinne dieses Vertrags sind gekennzeichnet durch Fehlerkorrekturen oder kleinere sonstige Verbesserungen ohne wesentliche neue Funktionalitäten. Von der Updateverpflichtung nicht umfasst ist die Auslieferung oder Zur-Verfügung-Stellung zusätzlich angebotener, neuer Funktionalitäten bzw. von Zusatzkomponenten.
Scopevisio wird die SaaS-Produkte und Services im Übrigen nach eigenem Ermessen aktualisieren und weiterentwickeln. - Die von Ihnen zur Nutzung der SaaS-Produkte und Services verwendete Software bzw. der Client lädt regelmäßig automatisch Updates von Scopevisio herunter und installiert diese. Ebenso wird die Ihnen als SaaS-Dienste zugänglich gemachte Software nach Ermessen der Scopevisio stetig weiterentwickelt. Siehe auch Abs. 6. Sie erklären sich bereit und erkennen an, dass Voraussetzung der Leistungen der Scopevisio ist, entsprechende Updates als Bestandteil der Leistung entgegenzunehmen und gestatten Scopevisio, Ihnen diese zukommen zu lassen.
- Scopevisio strebt an, den Systemzugriff auf ihre SaaS-Dienste und Services auch außerhalb der Betriebszeiten, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Außerhalb der Verfügbarkeitszeiten gemäß Leistungsbeschreibung ist Scopevisio nicht verpflichtet, ihre SaaS-Dienste und Services zugänglich zu machen.
- Nähere Details zu Funktionsumfang und zur Verfügbarkeit (Abs. 9) entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
§ 5 Testzeiträume
Sofern angegeben, haben Sie im Zusammenhang mit ihrer erstmaligen Bestellung, die Gelegenheit unsere Leistungen für einen vereinbarten Zeitraum kostenfrei und unverbindlich zu testen (Testphase). Eingegebene Testdaten werden spätestens 30 Tage nach Ablauf der Testphase gelöscht. Vorhandene Datensicherungen werden im Rahmen der üblichen Backup-Zyklen (siehe Leistungsbeschreibung) überschrieben.
§ 6 Kundenkonto; Registrierung und Verwaltung von berechtigten Nutzern bei SaaS-Produkten
- Die Nutzung von SaaS-Diensten sowie ein Online-Vertragsabschluss gemäß § 2 Abs. 2 setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Scopevisio kann die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, das Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird.
- Scopevisio wird die Ihrerseits bestimmte Zahl von berechtigten Nutzern für Sie (ggf. automatisiert über den Shop) anlegen. Scopevisio sorgt dafür, dass die berechtigten Nutzer sich für die anschließende passwortbasierte Nutzung der SaaS-Dienste und Services registrieren können. Sie haben dabei sicherzustellen, dass die von Ihnen berechtigten Nutzer, die unsere SaaS-Dienste und Services nutzen sollen, ebenfalls die Vertragsbedingungen einhalten.
- Ihnen obliegt es, die berechtigten Nutzer zu verwalten. Sie haben darauf zu achten, dass berechtigte Nutzer gelöscht werden, wenn die entsprechenden Personen nicht mehr für Sie tätig sind. Sie sind weiter für die Zuweisung der Rollen und Rechte der berechtigten Nutzer verantwortlich.
- Sie sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weist Scopevisio darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Sie haben Scopevisio bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den SaaS-Diensten zu sperren. Sie haften bei von Ihnen zu vertretendem Missbrauch. Sie haben den Missbrauch in jedem Fall zu vertreten, wenn zum Zeitpunkt einer in Frage stehenden, potentiell missbräuchlichen Aktivität die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Nutzenden, die Zugriff auf das Kundenkonto haben, aktiviert war. Ein Erstattungsanspruch und/oder weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Scopevisio sind für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 7 Ansprechpartner / Zustimmung zur E-Mail Kommunikation
- Die den Vertrag abschließende Person steht Scopevisio als Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt gegenüber Scopevisio als berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind Scopevisio unverzüglich mitzuteilen.
- Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihnen Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge und zur Vertragsdurchführung sowie Abrechnung zwischen Ihnen und Scopevisio per E-Mail an eine von Ihnen bei der Vertragsanmeldung angegebene E-Mail Adresse versendet werden. Sie werden den von Ihnen angegebenen E-Mail Account geschäftsüblich auf eingegangene Nachrichten überprüfen.
§ 8 Nutzungsrechte bei SaaS-Diensten und Services
- Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu berechtigt, die SaaS-Dienste und Services zum eigenen Gebrauch für ihren Geschäftsbetrieb innerhalb der EU und in der Schweiz während der vereinbarten Vertragslaufzeit gemäß nachfolgenden Regelungen vertragsgemäß zu nutzen.
- Sie sind dazu berechtigt, auf die SaaS-Dienste und Services per Internetbrowser zuzugreifen oder, soweit zusätzlich eine App angeboten und überlassen wird, diese Client-Komponente des SaaS-Dienstes und Services ihren berechtigten Nutzern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Nutzungsrechte sind auf die berechtigten Nutzer begrenzt (Named-User). Die berechtigten Nutzer dürfen die SaaS-Dienste durch Aufruf der SaaS-Dienste und Services ablaufen lassen und durch Zugriff über die dafür vorgesehenen Nutzer- oder Applikations-Schnittstellen nutzen, im Übrigen aber nicht vervielfältigen. Die Nutzung außerhalb des Vertragsgebietes ist grundsätzlich untersagt; sofern dies gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite. - „Nutzen“ im Sinne dieses Vertrags ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern der SaaS-Dienste und Services zum Zwecke ihrer Ausführung auf dem Server der Scopevisio und/oder der Ihnen überlassenen Software auf ihrer Hardware. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test. Für die jeweils in digitaler Form überlassene Leistungsbeschreibung und Anwendungsdokumentation gilt Abs. (3) entsprechend.
- „Vertragsgemäße Nutzung“ bedeutet:
- Im Rahmen der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server der Scopevisio zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
- Es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind.
- Es darf weder die Software noch dürfen andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.
- Die Nutzung von Schnittstellen, die nicht von Scopevisio angeboten werden und undokumentiert sind, ist untersagt.
- Wir gehen davon aus, dass Sie unsere Services nur für die Zwecke einsetzen, wofür diese auch vorgesehen sind. Da jedes Unternehmen unterschiedliche und für uns nicht vorhersehbare Anforderungen haben kann, gilt bei uns die Fair-Use-Regelung: Wir behalten uns vor, übermäßig oder ungewöhnlich hohe Inanspruchnahmen unsere Dienste, die die Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste aller unserer Anwender nach unserer Einschätzung beeinträchtigen könnten, technisch einzuschränken. In diesem Falle treten wir mit Ihnen bei nächster Möglichkeit in Kontakt, um Ihr spezifisches Nutzungsbedürfnis möglichst einer Lösung zuzuführen. Die derzeitigen Fair-Use-Richtlinien können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzuschränken oder aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Sie gegen anwendbares Recht, die vorstehenden Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen einschließlich der geltenden Richtlinien verstoßen.
- Soweit Ihnen Software im Rahmen der SaaS-Dienste und Services zugänglich gemacht wird, sind Änderungen an der Software sowie Fehlerkorrekturen in dem Umfang zulässig, wie sie zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software notwendig sind. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit einem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e UrhG angegebenen Beschränkungen.
- Sie sind nicht berechtigt, die in Abs. (1) bis (4) eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Sie verpflichten sich, die SaaS-Dienste und Services ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Scopevisio Dritten nicht zugänglich zu machen, zu vermieten oder diesen die Nutzung für deren eigene Zwecke sonst zu gestatten oder gar selbst als Service Provider gegenüber Dritten aufzutreten. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung Ihres Unternehmens. Als Dritte gelten nicht Ihre Arbeitnehmer oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der SaaS-Dienste und Services für Zwecke des Kunden bei diesem aufhalten.
- Unbeschadet der gemäß diesem § 8 eingeräumten Nutzungsrechte behält sich Scopevisio alle Rechte an der den SaaS-Dienste und Services zugrunde liegenden Software vor. Eine Überlassung von SaaS-Diensten und Services (auf Datenträgern oder als Download) zur lokalen Installation ist ausgeschlossen.
- Sämtliche Inhalte der Internetseiten, SaaS-Dienste, Services, Newsletter, Software und Dokumentationen sowie Technologien von Scopevisio (“Inhalte”) unterliegen allein und unabhängig einer Eintragung gewerblicher Schutzrechte bzw. geistiger Eigentumsrechte und insbesondere aber nicht abschließend dem Urheberrecht von Scopevisio beziehungsweise deren Lizenzgebern. Scopevisio behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt wurden. Sie sind nur berechtigt, die Inhalte in der von Scopevisio zur Verfügung gestellten Form bestimmungs- und vertragsgemäß zu verwenden. Ihnen ist es untersagt Copyrightvermerke, Kennzeichen, Markenzeichen sowie Eigentumsangaben an den „Versionen/Produkten/Diensten“ zu verändern.
- Soweit Scopevisio neue Versionen der SaaS-Dienste oder Services während der Vertragslaufzeit infolge Weiterentwicklungen bereitstellt, gilt die Rechteeinräumung für diese grundsätzlich entsprechend, es sei denn, Scopevisio fügt ergänzende Regelungen bei, worauf Sie zuvor ausdrücklich hingewiesen werden.
§ 9 Datenspeicherung / Datensicherung / handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten
- Scopevisio verpflichtet sich vorbehaltlich der Begrenzung nach Maßgabe des Abs. (2), Ihnen für die Vertragsdauer zu ermöglichen, dass Sie auf den von Scopevisio betriebenen Servern die für die Nutzung der SaaS-Dienste und Services erforderlichen oder im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten soweit dieses von dem SaaS-Dienst vorgesehen ist, zwischenspeichern bzw. ablegen können. Insoweit gilt:
- Scopevisio wird dafür sorgen, dass Sie während der Vertragslaufzeit auf diese Daten zugreifen können.
- Scopevisio schuldet dabei lediglich die Vorhaltung von Speicherplatz zur Speicherung und Nutzung der Daten durch Sie als Kunden. Scopevisio treffen hinsichtlich der von Ihnen übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- und/oder Obhutspflichten.
- Der Ihnen zur Verfügung gestellte Speicherplatz ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung begrenzt. Sofern Sie darüberhinausgehenden Speicherplatz benötigen, können Sie diesen grundsätzlich über support@scopevisio.com zusätzlich beauftragen.
- Ihre Daten werden grundsätzlich täglich gesichert. Die derzeit aktuelle Vorgehensweise der Scopevisio in Bezug auf die Datensicherungen können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
- Die längerfristige Datensicherung obliegt Ihnen. Sie können mit Hilfe des SaaS-Dientes die meisten Ihrer Daten exportieren. Ein Wiedereinspielen der Daten eines vorherigen Stands ist nur im Falle eines von Scopevisio verursachten Datenverlustes geschuldet. Ein sonstiger „Roll-Back“ von Datenständen etwa aufgrund von Löschungen durch Sie ist nicht geschuldet.
- Die Archivierung von Daten entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen nach Vertragsablauf ist in unserem Leistungsumfang nicht enthalten. Die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen liegt ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich (siehe jedoch § 14 Abs. 4).
- Nähere Informationen zum Datenspeicher und zur Datensicherung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
§ 10 Supportleistungen, Fehlerbeseitigung und Schulungen
- Bei Fragen zum SaaS-Dienst oder Meldungen von Störungen, insbesondere von Sicherheitsvorfällen, wenden Sie sich bitte an support@scopevisio.com.
- Scopevisio übernimmt bei ordnungsgemäßer Fehlermeldung die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SaaS-Dienste durch geeignetes Personal gemäß anerkannten Industriestandards. Scopevisio steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt diesbezüglich auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede von Ihnen gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit vom vertraglich Geschuldeten abweicht und
- sich dies auf die Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder
- Korruption von Daten und/oder Verlust von Daten eintritt, die mit dem SaaS-Services bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
- Bei der Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln haben Sie die zum SaaS-Dienst gehörige Anwendungsdokumentation und eventuelle Hinweise der Scopevisio zu beachten. Sie treffen im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler oder der sonstigen Mängel.
- Scopevisio führt nach Ihrer Anfrage und gegen gesonderte Vergütung Schulungen für die Nutzung der SaaS-Produkte und Services für die berechtigten Nutzer durch. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Scopevisio. Andere Leistungen, wie die Anpassungen der SaaS-Diensten und Services an die besonderen Bedingungen von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen oder Programmierleistungen, erfordern den Abschluss eines gesonderten Vertrags.
§ 11 Ihre Mitwirkungspflichten / Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
- Der Erfolg oder Misserfolg der Leistungserbringung unter diesem Vertrag hängt wesentlich davon ab, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit an der Leistungserbringung mitwirken. Sie sind daher verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Scopevisio Sie dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Sie sollten nur fachlich kompetente Nutzer für die Nutzung unserer SaaS-Dienste und Services einsetzen.
- Sie haben Scopevisio unverzüglich jede unbefugte Nutzung von Kennwörtern oder unbefugte Zugriffsmöglichkeiten auf die SaaS-Dienste und Services oder andere Ihnen bekannt gewordene oder vermutete Verletzung der Daten- und/oder Informationssicherheit (Sicherheitsvorfall) an support@scopevisio.com zu melden (siehe auch § 6 Abs. 4). „Falschmeldungen“ führen zu keinen Kosten, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich abgebeben wurden.
- Nicht Scopevisio, sondern Sie allein sind verantwortlich für die Korrektheit, Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung im Zusammenhang mit sämtlichen an Scopevisio übermittelten Daten. Scopevisio haftet nicht für durch Sie zu vertretende Löschungen, Korrekturen, Zerstörungen, Beschädigungen, Verluste oder unterlassene Speicherungen Ihrer Daten. Scopevisio führt keinerlei Kontrolle der durch Sie gespeicherten Daten und Inhalte durch. Es wird ausdrücklich empfohlen mit den SaaS-Diensten und Services erstellte Arbeitsergebnisse auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
- Sie sind verpflichtet, die Regelungen des Exportkontrollrechts zu beachten.
Produkte der Scopevisio können Verschlüsselungstechnologien nutzen, die den Lizenzierungsvorschriften der US Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Council Regulation (EC) No. 1334/2000 unterliegen. - Weitere Mitwirkungspflichten von Ihnen werden an diversen Stellen in diesen AGB geregelt; z.B.
- Einhaltung der Einsatzbedingungen (§ 3 Abs. 1).
- Unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen an support@scopevisio.com (z.B. Verantwortung für unbefugte Aktivitäten im Kundenkonto; Geheimhaltung von Passwörtern)
- Virenschutz
- Benennung eines festen und kompetenten Ansprechpartners bzw. die Aktualisierung der Kontaktdaten bei einem Wechsel (§ 7)
- Einhaltung der Nutzungsbestimmungen auch durch die berechtigten Nutzer (§ 8).
- Soweit Scopevisio durch die nicht vertragsgemäße Erbringung Ihrer Mitwirkungspflichten an der Erbringung der eigenen vertraglichen Leistungen gehindert ist, ist Scopevisio für sich daraus ergebende Leistungsstörungen nicht verantwortlich.
- Sie haben selbstständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung der Ihnen und Ihrer berechtigten Nutzer betreffenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge tragen.
§ 12 Vergütung und Konditionen
- Die für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen SaaS-Diensten und Services anfallenden Entgelte sowie mögliche Zahlungsmethoden ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
- Rechnungen sind im Regelfall mit Zugang sofort zur Zahlung fällig. Lastschriften werden in der Regel fünf Tage nach Rechnungszugang abgebucht.
- Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an den gemäß § 7 von Ihnen benannten Ansprechpartner. Gleiches gilt im Falle von Mahnungen. Sollten Sie eine Papierrechnung auf dem Postwege verlangen oder dies erforderlich sein, so wird zusätzlich ein Entgelt von EUR 2,35 je Rechnung abgerechnet. Gleiches gilt im Falle einer Mahnung.
- Soweit nicht explizit anders angegeben, handelt es sich bei allen genannten Vergütungen, Entgelten und Preisen um Nettopreise, welche zzgl. der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer wird gesondert in der Rechnung aufgeführt.
- Gebühren für durch Sie zu vertretende Rücklastschriften oder nicht gedeckte Kreditkarten sind von Ihnen zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren von EUR 10,- fällig. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
- Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklastschrift auf Ihren Wunsch oder bei sonstigen Veränderungen im Zahlungsablauf kann Scopevisio die Inkassoart auf Rechnungszahler umstellen. Aufgrund des höheren Aufwandes werden Ihnen als Rechnungszahler zusätzliche Kosten in Höhe von EUR 2,35 pro Rechnungsstellung berechnet. Eine Rückumstellung von Rechnungszahler auf Lastschriftzahler erfolgt nur auf Ihren schriftlichen Antrag hin
- Eventuelle Gutschriften oder Rückerstattungsbeträge wegen zu viel gezahlter Vergütung, Doppelzahlungen usw. werden grundsätzlich mit der nächstfälligen Abrechnung verrechnet.
- Einwendungen gegen die Rechnung haben Sie innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber Scopevisio anzuzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Scopevisio wird Sie in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche von Ihnen bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
- Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihnen nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Bei Zahlungsrückstand gegenüber Scopevisio, geben wir Ihnen per E-Mail, SMS, per Post oder telefonisch einen entsprechenden Hinweis und schicken Ihnen ggf. eine Mahnung. Sofern eine Zahlung Ihrerseits dennoch ausbleibt, leiten wir ein Inkassoverfahren gegen Sie ein. Dies wird durch einen von uns beauftragten Inkassodienstleister durchgeführt. Soweit dies für die Durchführung des Inkassoverfahrens erforderlich ist, führt der Inkassodienstleister Adressermittlungen durch und greift hierzu auf öffentliche Register zurück, um Sie als Schuldner ausfindig zu machen. Im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit mit Ihnen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchsetzung und/oder Verteidigung unserer Rechte. Sofern und soweit dies für die Durchführung des Rechtsstreits erforderlich ist, greifen wir hierzu auch auf Daten aus anderen Quellen (z. B. öffentliche Register) zurück. Diese Datenverarbeitungen sind zur Vertragsdurchführung und -abwicklung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, Missbrauch unserer Dienstleistungen zu verhindern und Rechtsansprüche geltend zu machen, durchzusetzen bzw. zu verteidigen, erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).
§ 13 Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit spätestens mit Zurverfügungstellung Ihrer Zugangsdaten, womit Sie die SaaS-Dienste und Services der Scopevisio aktivieren können bzw. die SaaS-Dienste zugänglich gemacht werden. Soweit keine festen Laufzeiten und deren Verlängerung vereinbart werden, ist die Vertragslaufzeit unbestimmt; in diesem Fall beträgt die beidseits einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden
- Die Regelung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet keine Anwendung.
- Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.
- Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.
§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung / Datenherausgabe / Datenlöschung
- Mit Beendigung des Vertrags erlöschen Ihre Nutzungsrechte an den SaaS-Diensten und Services. Sie sind aufgefordert, vor Vertragsende Ihre Daten mit Hilfe des SaaS-Dienstes zu exportieren.
- Entsprechend der Leistungsbeschreibung/ Anwendungsdokumentation können Sie die dafür vorgesehenen kundenspezifischen Daten in gängigen, aber vorgegebenen Formaten jederzeit selbstständig exportieren. Daten in der Finanzbuchhaltung können beispielsweise als GDPdU-konforme Datei im IDEA-Format exportiert werden.
- Scopevisio ist spätestens nach Ablauf von dreißig Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, Ihre Daten unwiederbringlich zu löschen. Auf die unwiederbringliche Löschung werden Sie bzw. Ihr Ansprechpartner gemäß § 7 zuvor textlich auf der zuletzt hinterlegten E-Mail-Adresse hingewiesen.
- Scopevisio weist darauf hin, dass nach Beendigung des Vertrages Ihrerseits kein Anspruch darauf besteht, dass Ihre Kundendaten in einer dann aktuellen Version der SaaS-Dienste oder Services wieder eingespielt werden können. Insbesondere gehen bei Beendigung des Vertrages Ihre Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben dauerhaft verloren.
- Sie können Scopevisio jederzeit gegen gesonderte Vergütung beauftragen,
- Ihre Daten unverzüglich zu löschen und unter Beachtung der Backup-Zyklen bei Scopevisio sämtliche angefertigten Kopien zu vernichten oder
- gegen gesonderte Vergütung ohne Löschung von Daten den Zugriff für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten aufrecht zu erhalten.
- Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten kann Scopevisio aufgrund gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet.
§ 15 Anpassung der AGB / Anpassung der Vergütung
- Scopevisio behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informiert. Die Information erfolgt elektronisch per E-Mail an den von Ihnen benannten Ansprechpartner (§ 7). Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Sofern Sie fristgerecht widersprechen, ist Scopevisio berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
- Scopevisio ist berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform gegenüber dem von Ihnen benannten Ansprechpartner (§ 7) anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben können.
§ 16 Drittanbieter
Scopevisio bietet Kooperationen mit externen Partnern an. Sie schließen mit diesen Partnern direkte (Lizenz-)Verträge ab. Über die Möglichkeiten der Anbindung von Drittanbieter-Anwendungen und Partnerschaften können Sie sich auf unserer Partnerseite informieren. Siehe auch § 1 Abs. 3.
§ 17 Zugangssperre / Verzug
- Befinden Sie sich in Zahlungsverzug, muss Scopevisio die SaaS-Dienste und Services nach Androhung unter Fristsetzung von einer Woche nicht mehr erbringen, insbesondere kann Scopevisio den Zugang sperren. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin verpflichtet, die monatliche Vergütung zu bezahlen. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Scopevisio vorbehalten.
- Macht ein Dritter uns gegenüber eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die von Ihnen auf die von uns bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, sind wir berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. Scopevisio wird Sie in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, sind wir unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung von Ihnen zu vertreten ist, sind Sie auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und haben uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
§ 18 Gewährleistung
- Scopevisio gewährleistet, dass sie ihre Leistungen in einer Weise erbringt, die den allgemeinen Branchenstandards entspricht, soweit diese auf die SaaS-Dienste anwendbar sind, und dass die Dienste im Wesentlichen so erbracht werden, wie dies in der Leistungsbeschreibung bei einer üblichen Nutzung unter normalen Umständen angegeben ist.
- Sind die von Scopevisio nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Scopevisio innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt die mangelfreie Erbringung aus durch von Scopevisio zu vertretenden Gründen innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist fehl, können Sie die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.
Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die – auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende – Vergütung beschränkt. Im Falle einer Unterschreitung der Systemverfügbarkeit von 98%/Jahr können Sie entsprechend der Unterschreitung Ihre Vergütung mindern. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich ausschließlich nach § 19. - Voraussetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche ist, dass Sie Fehler an der geschuldeten Leistung unverzüglich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler auftritt und Scopevisio soweit zumutbar bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermeldung heraus, dass der Fehler nicht innerhalb des Verantwortungsbereiches der Scopevisio aufgetreten ist, kann Scopevisio Ihnen die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnten, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereiches von Scopevisio aufgetreten ist.
- Scopevisio übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass
- die Nutzung der SaaS-Dienste und Services Ihren Anforderungen oder Erwartungen entspricht.
- die Nutzung der SaaS-Dienste ununterbrochen, zeitgerecht, sicher bzw. fehlerfrei erfolgt.
- die im Rahmen der Produktnutzung eingeholten Informationen richtig und zuverlässig sind.
- alle Mängel und/oder Fehler bezüglich der SaaS-Dienste und Services oder Funktionalitäten der als Bestandteil des SaaS-Dienstes bereitgestellten Software behoben werden.
- Scopevisio gewährleistet nicht, dass die SaaS-Dienste für die Nutzung an anderen Standorten außerhalb des Vertragsgebietes geeignet oder verfügbar sind. Wenn Sie die SaaS-Dienste und Services außerhalb des Vertragsgebietes nutzen, sind Sie allein verantwortlich für die Befolgung/Einhaltung aller geltenden Gesetz; einschließlich der Export- und Importbestimmungen anderer Länder. Umleitungen der Webinhalte unter Missachtung der Gesetze sind untersagt.
- Die Ausschlüsse gemäß Abs. 4 und 5 beeinträchtigen nicht ihre gesetzlichen Rechte, auf die Sie in jedem Falle Anspruch haben und die nicht vertraglich änderbar oder abdingbar sind.
§ 19 Haftung
- Soweit in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt, haften Scopevisio, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund nach Maßgabe folgender Regelungen:
- Scopevisio haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von Scopevisio oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Scopevisio nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Scopevisio für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- In den Fällen des Abs. 1 b) ist die Haftung von Scopevisio für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr auf einen Gesamtbetrag begrenzt, der einer Jahresvergütung im Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses entspricht.
- Scopevisio weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik kaum bzw. nur mit unverhältnismäßigem und unwirtschaftlichem Aufwand möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Daher übernimmt Scopevisio keine Haftung für die Fehlerfreiheit ihrer Produkte. Insbesondere übernimmt Scopevisio keine Gewährleistung, dass die Produkte mit Programmen Dritter zusammenarbeiten, soweit dies nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung vorgesehen ist.
- Scopevisio haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
§ 20 Rechte Dritter / Schadloshaltung
- Im Rahmen Ihrer Nutzung der SaaS-Dienste haben Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind für die von Ihnen bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Scopevisio überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Virenfreiheit oder virentechnische Verarbeitbarkeit hin.
- Sie verpflichten sich, dass Sie für einen Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen gemäß den Vertragsbedingungen und für die sich daraus ergebenden Konsequenzen die alleinige Verantwortung tragen. Sie stellen Scopevisio von jeglichen Ansprüchen nebst angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung frei, die auf rechtswidriger oder nicht vertragsgemäßer Nutzung der SaaS-Dienste Ihrer Nutzer beruhen.
- Soweit Sie wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von Scopevisio erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt werden, stellt Scopevisio Sie von diesen Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:
- Sie benachrichtigen Scopevisio unverzüglich schriftlich, sobald Sie von den gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt haben, und
- Sie räumen Scopevisio die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere werden Sie kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis abgeben über Ansprüche des Dritten abgeben, und
- Sie unterstützen Scopevisio bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise; sowie:
Ihre Rechte gemäß diesem § bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten darauf beruht, dass Sie - eine Änderung an den SaaS-Diensten durchgeführt haben, die von Scopevisio nicht im Rahmen dieses Vertrages oder sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde, oder
- die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als in diesem Vertrag zugrunde gelegten Zweck benutzen, oder
- Sie die Produkte mit Hard- oder Software kombinieren, die nicht den in der Beschreibung genannten Erfordernissen entspricht.
- Über die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer 3 hinaus ist Scopevisio Ihnen nur dann zum Schadensersatz entsprechend § 19 verpflichtet, wenn Scopevisio an der Verletzung ein Verschulden trifft.
§ 21 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen jede Vertragspartei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind: Als vergleichbare Ereignisse gelten auch behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Diensteanbieter. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich solche Umstände mit.
- Die Haftung wegen höherer Gewalt, insbesondere für Streik, Aufruhr, Feuer, Hochwasser, Terror, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie nicht zu vertretende Umstände, wie Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen und Umständen der vorherigen Ziff. 2 ist ausgeschlossen.
- Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Scopevisio liegenden Störung ist ausgeschlossen.
§ 22 Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Scopevisio ist nur berechtigt, Ihre Daten nach Ihren Weisungen und im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten.
- Sie (Anm: „der Kunde“) haben insbesondere darauf achten, ob Sie für die Übermittlung und/oder Verarbeitung von Daten eine Einwilligung bei den betroffenen Personen einholen müssen, und die Zustimmung erforderlichenfalls einholen. Dies gilt z.B. bei der Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen).
- Scopevisio verarbeitet die personenbezogenen Daten, insbesondere Daten der berechtigten Nutzer sowie der im Rahmen der Auftragsplanung und Entsorgungsdurchführung verarbeiteten Daten als Auftragsverarbeiter iSd Art. 28 DSGVO. Hierzu schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
- Weitere Informationen zum Umgang der Scopevisio mit personenbezogenen Daten können Sie der Datenschutzerklärung der Scopevisio AG entnehmen. Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@scopevisio.com wenden.
§ 23 Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten jedoch sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen und diesen nur soweit erforderlich Zugang zu den Geheimnissen verschaffen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. - Die Geheimhaltungspflicht gemäß Abs. (1) gilt nicht, soweit die Erlaubnisse und Ausnahmen der §§ 3 bzw. 5 GeschGehG eingreifen, sowie gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sowie für Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen von einer der Vertragsparteien verlangt werden können. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht bzw. nicht mehr solche vertraulichen Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dieses von der offenbarenden Vertragspartei zu vertreten ist. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat die sich hierauf berufende Vertragspartei zu beweisen.
§ 24 Nebenbestimmungen / Gerichtsstand
- Scopevisio ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Näheres zum Einsatz von Subunternehmer wird in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt.
- Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Scopevisio zulässig.
Scopevisio ist jedoch berechtigt, den Vertrag insgesamt auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen. - Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, sofern Sie Kaufmann oder gleichgestellt sind. Scopevisio ist auch berechtigt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständig ist.
- Dieser Vertrag und seine Anlagen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
Können wir Ihnen weiterhelfen?

Live-Webinare
Sie wollen Scopevisio unverbindlich kennenlernen und mehr über die Software erfahren? Stöbern Sie durch unser Angebot und melden sich kostenlos an.

Online-Demo
Sie möchten mehr über die Software aus der Cloud erfahren? Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen welche Vorteile aus der Arbeit mit Scopevisio entstehen.

Rückruf
Sie haben Fragen oder möchten sich einfach beraten lassen? Vereinbaren Sie einen Rückruftermin. Unsere Experten helfen Ihnen gerne persönlich weiter.