Der Wert eines Unternehmens und seine wirtschaftliche Kraft werden in großem Maße von seinem Anlagevermögen bestimmt. Daher erfordert die Bewertung der Wirtschaftsgüter im Jahresabschluss eine hohe Aufmerksamkeit.
Ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Aufstellung eines Anlagenspiegels, wie er im Paragraphen 284 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) gefordert wird. Hier werden alle angeschafften Vermögenswerte aufgeführt und alle Veränderungen sowie der aktuelle Buchwert ausgewiesen.
In Unternehmen mit umfangreichen Anlagevermögen ist die buchhalterische Pflege der Sachanlagen aufwändig. Diese Aufgaben übernehmen Mitarbeiter der Anlagenbuchhaltung, die speziell geschult worden sind.
Grundlegende Begriffe der Anlagenbuchhaltung
Als Anlagevermögen werden alle angeschafften Wirtschaftsgüter bezeichnet, wenn sie einen geringfügigen Wert überschreiten (Geringwertiges Wirtschaftsgut GWG), nicht verbraucht werden und vom Unternehmen längerfristig, länger als ein Jahr, genutzt werden.Abschreibungen
Alle Anlagegüter unterliegen einer zeitlichen Abnutzung, d.h. ihr Wert wird mit zunehmender Nutzungsdauer geringer. Die jährliche Abnutzung der beweglichen Wirtschaftsgüter wird durch Abschreibungen auf den Anschaffungspreis dargestellt. Die Abschreibungen auf die Wirtschaftsgüter sind Kosten des Unternehmens. Kosten mindern den Jahresgewinn. Wenn der Wert einer Sachanlage nicht geringfügig ist, muss die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden. Diese darf das Unternehmen jedoch nicht selbst festlegen, sondern muss sie aus den amtlichen AfA (Abschreibung für Abnutzung) -Tabellen ablesen. Die Abschreibungen werden so lange vorgenommen, bis der Restbuchwert nur noch ein Euro beträgt. Auch die Abschreibungshöhe ist gesetzlich geregelt. In der Regel erfolgt die Abschreibung in gleich hohen Raten. Hier wird allgemein von der linearen Abschreibung gesprochen. Die degressive Abschreibung, bei der die Beträge jährlich geringer werden, ist steuerlich für neu angeschaffte Gegenstände (seit Januar 2011) nicht mehr erlaubt und hat damit ihre Bedeutung verloren. Nur vor 2011 angeschaffte Gegenstände konnten noch degressiv abgeschrieben werden.Das Aufstellen des Anlagespiegels
Gemäß den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§ 284 HGB) müssen viele verschiedene Informationen zu den Anlagegütern erfasst werden. Der Kopf eines Anlagenspiegels kann so aussehen:- Jahr
- Wirtschaftsgut
- Gesamte Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Zugänge
- Abgänge
- Umbuchungen
- Zuschreibungen
- Abschreibungen kumuliert
- Buchwert Abschlussjahr
- Buchwert Vorjahr
- Abschreibungen Abschlussjahr
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gesondert behandelt. Als geringwertig gelten Wirtschaftsgüter bis 1.000 €.- Liegt der Wert unter 150 € (Nettokaufpreis) ist der Kaufpreis als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig. Eine gesonderte Aufzeichnungspflicht besteht nicht.
- Liegt der Wert zwischen 150,01 € und 410 € besteht ein Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug als Betriebsausgaben oder der Bildung eines Sammelpostens für die GWG, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Eine Aufzeichnung in einem Verzeichnis ist notwendig.
- Wirtschaftsgüter mit einem Preis zwischen 410,01 € und 1.000 € müssen in einen Sammelposten eingestellt werden, der durch gleichmäßige Abschreibungen über 5 Jahre aufzulösen ist.
Verwaltung der Anlagen mit der Buchhaltungssoftware
Das Buchen der Abschreibungen und die Berechnung der Restbuchwerte der einzelnen Vermögensgegenstände erfolgt in der Regel während des Jahresabschlusses. Doch in vielen großen Unternehmen kann das heute so nicht mehr praktiziert werden. Zum einen bedeutet das einen enorm hohen Arbeitsaufwand innerhalb einer sehr kurzen Zeit für die Buchhalter, zum anderen werden unterjährige Auswertungen zu Gewinn und Verlust verfälscht, wenn Abschreibungen bis dahin nicht berücksichtigt werden. Mit Hilfe moderner Buchhaltungssysteme, die die Anlagenbuchhaltung einschließen, werden heute Veränderungen im Anlagenspiegel zeitnah verbucht.Die praktische Umsetzung
Computergestützte Buchhaltung ermöglicht eine Erfassung aller Daten in Datenbanken, die sich vielfältig auswerten lassen. In der Anlagenbuchhaltung wird jeder neu erfasste Gegenstand mit einer Anlagennummer versehen und auf einem separaten Sachkonto erfasst. Dazu werden Unterkonten von Hauptsachkonten eingerichtet. Die Buchung der Anschaffungskosten, aller Abschreibungen, Umbuchungen usw. erfolgt dann stets gegen dieses Anlagekonto. Der Saldo des Kontos ist der aktuelle Buchwert.
Autor:in Stefan Maron