Langlebige Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Wert übersteigen und dem Produktions- bzw. Leistungsprozess eines Unternehmens dienen, gehören zu dessen Anlagevermögen und müssen gemäß §247 HGB ausgewiesen und gemäß §253 HGB abgeschrieben werden, wobei sich der Wertansatz in der Bilanz jeweils um den als Aufwand gebuchten Abschreibungsbetrag vermindert. Die Abschreibung (auch Absetzung für Abnutzung oder AfA) soll sich über die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) erstrecken, für deren Ermittlung das Bundesfinanzministerium AfA-Tabellen ins Netz stellt.
Dessen ungeachtet müssen bei einer ungeplanten Wertminderung auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden.
Software für die Anlagenbuchhaltung (AnBu) unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung, Abschreibung, Bewertung, Verbuchung und Aufstellung ihrer Anlagen.
Was sollte eine Anlagenbuchhaltung leisten?
Eine gute Software für die Anlagenbuchhaltung sollte folgende Funktionen aufweisen:- Anlagenverwaltung
- die Inventarnummer
- die Bezeichnung des Anlagegutes
- die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- das Sachkonto, auf dem es gebucht wird
- die Kostenstelle
- der Beginn der Abschreibung
- die Nutzungsdauer
- die Abschreibungsart
- der vom Programm ermittelte Buchwert
- Dokumente, Kommentare usw., die das Anlagegut betreffen
- Anlagengitter
- Inventarliste
- Abgleich von Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- Abschreibungsläufe
- Zuordnung von Posten der Anlagen-/Finanzbuchhaltung
Autor:in Dorothea Heymann-Reder