Buchhaltungssoftware für Kleinbetriebe

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Kleinbetriebe oder auch Unternehmer im Nebengewerbe stellen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit oft die Frage, wie viel Buchhaltung sie betreiben müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei gibt es steuerlich den Begriff Kleinbetrieb gar nicht. Lohnt sich dafür trotzdem der Einsatz einer Buchhaltungssoftware?

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Umsatz- und Ertragssteuern

In der betrieblichen Tätigkeit sind zwei Arten von Steuern zu unterscheiden – zum einen die Umsatzsteuern und auf der anderen Seite die Ertragssteuern. Ertragssteuern wie die Einkommenssteuer, die Gewerbe- und die Körperschaftssteuer werden auf der Grundlage des erwirtschafteten Gewinns erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Kleine Gewerbetreibende können ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Dadurch entstehen viele Vorteile. Alle Geschäftsvorfälle können als Einnahmen oder Ausgaben getrennt werden, nur diese Geldvorgänge brauchen erfasst werden. Die EÜR ist eine Ist-Versteuerung, alle Steuern werden erst bei Geldfluss erhoben. Das Aufstellen von Inventuren, die doppelte Buchführung und auch das Verfolgen von offenen Posten entfallen. Die EÜR kommt für all die Unternehmen in Frage, die nicht bilanzierungspflichtig sind. Hierzu muss man ins Handelsgesetzbuch schauen. Kaufleute, deren Tätigkeit keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb erfordern, müssen nicht bilanzieren (§1, Abs. 2 HGB). Das trifft auf die kleinen Gewerbetreibenden oft zu, auch Land- und Forstwirte und Angehörige der freien Berufe sind keine Kaufleute im Sinne des HGB. Begrenzt wird die Bilanzierungsfreiheit auf einen Gewinn von 50.000 € bzw. 500.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Diese Regelung gilt nur für Einzelunternehmen oder für eine GbR, andere Gesellschaften müssen immer bilanzieren.

Kleinunternehmerregelung

Auch für die Abführung der Umsatzsteuer gibt es Sonderregeln. Selbständige, die einen Umsatz von 17.500 € nicht erreichen, können für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann müssen sie keine Umsatzsteuer abführen, dürfen allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Ansonsten gelten auch für kleine Unternehmen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung. Genügend Aufgaben also, die eine Software erledigen kann. Ein Buchhaltungsprogramm für Kleinunternehmen muss also die Einnahme-Überschussrechnung erstellen können. Außerdem sollte es die Ist-Versteuerung berücksichtigen sowie die Buchungen ohne Umsatzsteuer und Vorsteuer ermöglichen.

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Autor:in Stefan Maron
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