Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmen

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Wie ist ein Einzelunternehmen definiert?

Einzelunternehmer ist jeder, der als natürliche Person einer selbstständigen Betätigung nachgeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob er alleine arbeitet oder Angestellte beschäftigt. Einzelunternehmer treten als Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte auf. Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten unterschiedliche Regel im Hinblick auf Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten, Firmierung und steuerliche Behandlung. Der Betreiber eines Einzelunternehmens wird als Inhaber bezeichnet.

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Einzelunternehmen und Buchhaltungssoftware

Die Buchhaltungssoftware verschiedener Hersteller wendet sich an alle Unternehmensformen unserer Wirtschaft. Dennoch ist nicht jedes Programm für jeden Betrieb gleich gut geeignet. Die verwendete Software sollte auf die Größe und inhaltliche Ausrichtung des Betriebs abgestimmt sein.

In der Buchhaltungssoftware kann der geeignete Kontenrahmen für den jeweiligen Betrieb ausgewählt werden. Für Einzelunternehmen eignen sich vor allem Programme, die die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 für Einzelunternehmen anbieten. Diese enthalten auch Sachkonten wie „Private Entnahmen“ oder „Private Einlagen“, damit Sie den privaten und den betrieblichen Bereich in Ihrer Buchhaltung sauber trennen und dokumentieren können, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Sachkonten für Gesellschafter, wie sie in größeren Unternehmen vorkommen, werden dagegen nicht benötigt.

Ein gutes Buchhaltungsprogramm basiert auf den geltenden steuerlichen und buchhalterischen Gesetzen und Vorschriften und hilft auch Nicht-Buchhaltern, ihr Rechnungswesen zu organisieren und ihre Geschäftsvorfälle formal und sachlich richtig zu buchen. Außerdem kann es aus den Buchhaltungsdaten Bilanzen, Steuererklärungen und Berichte per Mausklick erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Das erspart dem Unternehmer viel Arbeit, eliminiert Fehlerquellen und verhindert, dass er mit einschlägigen Gesetzen in Konflikt gerät.

Einzelunternehmer sollten prüfen, ob sie bilanzierungspflichtig sind und Bilanzen jährlich aufstellen müssen. Für Freiberufler genügt meistens eine Einnahmenüberschussrechnung. Klein- und Kleinstunternehmer und insbesondere Gründer müssen häufig innerhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen (noch) keine Umsatzsteuer berechnen.

Für viele Jungunternehmer führt der erste Gang zum Steuerberater. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Hürden und Fallstricke es zu überwinden gilt und welche Pflichten und steuerlichen Vorschriften für Sie gelten.

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Autor:in Dorothea Heymann-Reder
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