Im Juli 2025 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht: den ERP-Förderkredit Digitalisierung. Hier erfahren Sie, wie Sie den Kredit Schritt für Schritt beantragen können.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW-Nr. 511/512) ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bank, der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zum größeren Mittelstand bei Digitalisierungsprojekten unterstützt. Das Spektrum reicht von IT-Infrastruktur über Software und KI-Lösungen bis hin zu digitalen Geschäftsmodellen. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten (Betriebsmittel).
Das sind die wichtigsten Vorteile des neu aufgelegtes Programms im Überblick:
- Zinsgünstiger Kredit bis 25 Millionen Euro
- Einsetzbar für ein breites Spektrum an Digitalisierungsmaßnahmen
- Ergänzend zum Kredit ist ein Zuschuss bis zu 5 Prozent (maximal 200.000 Euro) möglich
- 50 Prozent Risikoübernahme durch die KfW möglich (Programm 512)
Achtung: ERP ist nicht das Kürzel für Enterprise Resource Planning, sondern steht für European Recovery Program. Nichtsdestotrotz sind auch ERP-Systeme im Rahmen des Programms förderfähig. Sie interessieren sich für das Scopevisio Cloud-ERP? Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Fördermöglichkeiten auszuloten.
Schritt-für-Schritt zur um ERP-Förderkredit Digitalisierung
Schritt 1: Prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist
Förderberechtigt sind:
- KMU und größerer Mittelstand mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Unternehmen mit Sitz oder Projektstandort in Deutschland
Nicht förderfähig sind bereits begonnene Projekte, Umschuldungen oder Vorhaben, die nichts mit dem Thema Digitalisierung zu tun haben.
Tipp: Nutzen Sie vorab den KfW-Digitalisierungs-Check, um Ihre Förderfähigkeit und das passende Programm-Level zu ermitteln. Für die Stufe 1 des Förderprogramms ist der Digitalisierungs-Check verpflichtend.
Schritt 2: Das richtige Programm-Level wählen
Je nach Digitalisierungsvorhaben können Antragsteller zwischen drei Stufen wählen. Keine Rolle spielt dabei die aktuellen Digitalisierungsreife des Antragstellers.
Die Zinssätze werden von Stufe 1 bis Stufe 3 zunehmend günstiger. Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger gestaltet sich also die Finanzierung.
Die Zinskonditionen orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und werden laufend angepasst. Der Zinssatz wird am Tag der KfW-Zusage festgesetzt.
| Stufe | Beschreibung | Unternehmensgröße | Kreditbetrag | Zuschuss | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1: Basisdigitalisierung | Einstieg in die Digitalisierung (z. B. neue Software oder Hardware) | KMU | max. 7,5 € pro Vorhaben | – | KfW-Digitalisierungs-Check erforderlich |
| Stufe 2: LevelUp | Digitale Prozesse und vernetzte Systeme (z.B. CRM, ERP) | KMU Größerer Mittelstand | max. 25 Mio. € pro Vorhaben | bis 3 % | – |
| Stufe 3: HighEnd | KI, Automatisierung, Datenanalyse, Plattformmodelle | KMU Größerer Mittelstand | max. 25 Mio. € pro Vorhaben | bis 5 % | – |
Hinweis: Für KMU gilt hier die EU-Defintion (d.h. weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro). Mit „größerem Mittelstand“ sind Unternehmen und Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz gemeint.
Den ERP-Förderkredit gibt es in zwei Varianten mit den Programmnummern 511 und 512.
Kreditnummer 511: Variante ohne explizite Haftungsfreistellung durch die KfW.
Kreditnummer 512: Variante mit Haftungsfreistellung durch die KfW. In diesem Fall übernimmt die KfW gegenüber der Bank einen Teil des Risikos. Dies kann den Zugang zum Kredit für Unternehmen erleichtern.
Tipp: Wenn Ihr Unternehmen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorzuweisen hat, kann die Variante 512 mit 50 Prozent Risikoübernahme der KfW den Kreditzugang erleichtern.
Schritt 3: Finanzierungspartner auswählen und Unterlagen vorbereiten
Den Antrag für den ERP-Förderkredit stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank. Dies kann eine Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Bausparkasse oder auch eine Versicherung sein.
Damit der Antrag zügig durchgeht, verlangen Banken in der Regel folgende Unterlagen:
- Projektunterlagen: Beschreibung, Ziele, Kosten- und Zeitplan, Angebote
- KfW-Pflichtformulare (Auszug):
KMU-Selbsterklärung (vereinfachte oder reguläre)
De-minimis-Erklärung
Kumulierungserklärung,
ggf. Einwilligungserklärung (bei nicht bilanzierenden Unternehmen) - Formular zur Gewerblichen Bestätigung zum Antrag (selbst ausfüllen oder mit der Bank).
- Für Zuschuss (nur Stufe 2/3): Der Förderzuschuss kann gleichzeitig mit dem Kredit oder bis spätestens 3 Monate danach beantragt werden. Es empfiehlt sich, Zuschussantrag Sie direkt mit dem Kreditantrag mitzuschicken (plus De-minimis). Für die Auszahlung müssen Sie später auch noch einen Auszahlungsantrag stellen.
- Optionales Detail-Merkblatt: Konditionen/Regeln je Programm (511/512)
Schritt 4: Antrag einreichen und KfW-Zusage abwarten
- Reichen Sie den Antrag über Ihre Hausbank vor Projektbeginn ein.
- Die Bank prüft die Unterlagen und leitet sie an die KfW weiter.
- Nach der KfW-Zusage können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Erst nach Zusage dürfen Sie Ihr Vorhaben beginnen und zum Beispiel Aufträge vergeben.
Schritt 5: Zuschuss sichern (nur Stufe 2 und 3)
Wenn Sie LevelUp oder HighEnd beantragen, können Sie (wie oben in der Tabelle dargestellt) zusätzlich einen Zuschuss erhalten: bei Stufe 2 LevelUp bis zu 3 Prozent der Kreditsumme, bei Stufe 3 HighEnd bis zu 5 Prozent der Kreditsumme. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 200.000 Euro.
Achtung: Der Zuschuss wird nicht automatisch gewährt. Dafür ist ein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Den Zuschussantrag stellen Sie zusammen mit dem Kreditantrag (siehe Schritt 4). Nach Vollauszahlung Ihres Kredits können Sie die Auszahlung des Zuschusses über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW beantragen. Dazu nutzen Sie den Auszahlungsantrag für den ERP-Förderzuschuss.
Schritt 6: Umsetzung und Nachweis
Nach der Förderzusage setzen Sie Ihr Projekt um. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen. Dabei ist der Betrag in einer Summe oder in Teilen abrufbar. Die Abruffrist für die Kreditsumme beträgt maximal 24 Monate nach Zusage.
Bei Zuschussprojekten müssen Sie nach Projektende nachweisen, dass das Vorhaben wie beantragt umgesetzt wurde, etwa mit Rechnungen oder Projektberichten.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der ERP-Förderkredit schnell beantragen. Das Wichtigste ist, vor Projektstart mit Ihrer Hausbank zu sprechen und die Unterlagen vollständig einzureichen. Nutzen Sie außerdem den KfW-Digitalisierungs-Check, um das passende Förderlevel zu finden.
FAQs zum ERP-Förderkredit Digitalisierung
Die Kredithöchstbeträge für den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW betragen
- bis zu 7,5 Millionen Euro in Stufe 1 (Basisförderung)
- und bis zu 25 Millionen Euro in den Stufen 2 (LevelUp-Förderung) und 3 (HighEnd-Förderung).
Die Zinskonditionen orientieren sich bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.
Der Förderkredit hat eine Laufzeit von 2 bis 10 Jahren, bei der der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Folgende Laufzeitvarianten existieren :
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Dieses fällt in Stufe 2 LevelUp. Kennzeichen dieser Stufe ist die systematische Erfassung und Verwendung von Daten für Unternehmenszwecke. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Vorhabens digitale Systeme miteinander vernetzt werden. Genau dies ist in einem intergrierten System, wie eine ERP-Software sie darstellt, der Fall.
Als Alternative bietet sich gegebenenfalls der ERP‑Förderkredit Innovation (Kreditnummern 513/514) der KfW Bankengruppe an. Dieser fördert Unternehmen in Deutschland bei innovativen Vorhaben, zum Beispiel bei der Entwicklung oder Einführung neuer bzw. verbesserter Produkte, Verfahren oder Geschäftsmodelle. Auch dieses Förderprogramm wurde neu im Juli 2025 gestartet.
