Buchhaltungssoftware für Vereine

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Vereine bereichern in Deutschland das gesellschaftliche Leben, ihr Engagement wird auch durch die Finanzbehörden durch besondere steuerliche Regelungen anerkannt. Nicht nur dem Finanzamt, sondern vor allem ihren Mitgliedern und Förderern sind Sie rechenschaftspflichtig. Das ordentliche Führen der Bücher muss daher selbstverständlich sein. Heute wird dafür häufig eine Buchhaltungssoftware eingesetzt.

Spenden und Mitgliedsbeiträge richtig buchen

Buchhaltungsprogramme müssen jedoch passend ausgesucht werden. Sie müssen verschiedene Zwecke erfassen können. Einnahmen aus Spenden und Mitgliederbeiträgen sowie Aktivitäten des normalen Vereinslebens aus dem sogenannten ideellen Bereich werden nicht besteuert. Sind jedoch Zweckbetriebe vorhanden, so nennt der Gesetzgeber Jugend- und Freizeitheime, aber auch Sportveranstaltungen oder kulturelle Einrichtungen, wird eine Umsatzsteuer von 7 Prozent erhoben, wenn eine Freigrenze von 16.200 € überschritten ist. Viele Vereine führen auch einen Gewerbebetrieb. Seine Einnahmen unterliegen dann der Besteuerung, wenn sie mehr als 35.000 € im Jahr betragen. Auch die Erträge aus der Vermögensverwaltung werden versteuert. Für diese vier Bereiche müssen in der Vereinsbuchhaltung entsprechende Sachkonten zur Verfügung stehen.

Große Vereine sind bilanzierungspflichtig

Für die Ermittlung des Gewinns genügt eine Einnahmenüberschussrechnung. Große Vereine jedoch werden dann bilanzierungspflichtig, wenn ihr Jahresumsatz mehr als 500.000 € oder ihr Gewinn mehr als 30.000 € beträgt.

Kontenrahmen für Vereine

Auch in der Buchhaltung sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten. Die ausgewählte Software sollte dafür einen speziellen Standardkontenrahmen für Vereine nutzen, es gibt auch Kontenrahmen für gemeinnützige Vereine.

Autor:in Dorothea Heymann-Reder
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