GoBD – diese vier Buchstaben verunsichern (immer noch) viele Unternehmen. Dabei gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bereits seit 01.01.2015. Dennoch beginnen viele Unternehmen erst jetzt, sich intensiver mit den Neuerungen zu befassen. Grund sind unter anderem Veröffentlichungen in der Presse mit dem Tenor „2017 läuft die gesetzliche Schonfrist ab“. Tatsächlich bezieht sich dies aber nur auf den Einsatz von Kassensystemen. Alle anderen Aspekte galten schon vorher uneingeschränkt.
Frischen Sie Ihr Wissen auf, ohne sich mühsam durch Gesetzestexte zu quälen! Eine verständliche Erläuterung zu den GoBD sowie wertvolle Tipps liefert Ihnen unser Whitepaper, das wir zum kostenlosen Download anbieten.
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Die GoBD – Hintergründe und Handlungsempfehlungen für Unternehmer
Obwohl die GoBD bei allen Unternehmen längst auf der Agenda stehen sollten, werden sie vielerorts noch stiefmütterlich behandelt. Gerne weisen wir mit unserem Whitepaper deshalb noch einmal auf das Thema hin. Denn die GoBD sind nicht nur eine Pflicht – die Kür ist sozusagen inklusive. Mit der Erfüllung der GoBD wird gleichzeitig die Digitalisierung gefördert. Wird etwa ein DMS-System für die revisionssichere Beleg-Archivierung eingesetzt, kann dieses auch als eine Plattform für digitale Zusammenarbeit genutzt werden. Wer GoBD mit Hilfe von geeigneter Unternehmenssoftware umsetzt, arbeitet also nicht nur rechtssicher, sondern profitiert auch von der Digitalisierung und Automatisierung kaufmännischer Prozesse.