Zeiterfassung für das Mindestlohngesetz
Nach dem Mindestlohngesetz gilt seit Anfang dieses Jahres der flächendeckende Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 brutto pro Arbeitsstunde. Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitgebern Arbeitszeitnachweise für bestimmte Gruppen von Beschäftigten, um die Einhaltung dieser Vorschrift überprüfen zu können.
Zu diesen Gruppen gehören insbesondere:
- Minijobber und geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB,
- Arbeitnehmer in Branchen, die besonders für Schwarzarbeit anfällig sind, wie etwa Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung. Genaueres regelt der §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Für diese Berufsgruppen müssen binnen 7 Tagen Nachweise über den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit pro Beschäftigtem erbracht werden. Mit einer Zeiterfassungssoftware ist das kein Problem.
Zeiterfassung für die Projektabrechnung
Ein weiteres Motiv für die Erfassung von Arbeitszeiten ist die Erbringung von fakturierbaren Leistungen im Rahmen eines Projekts. Häufig wird die Arbeitszeit von Beratern, Support-Mitarbeitern, Trainern und anderen internen oder externen Mitarbeitern dem Auftraggeber mit einem bestimmten Stundensatz in Rechnung gestellt. Um dies tun zu können, müssen die Arbeitszeiten natürlich nachgewiesen werden.
Wer derartige Projektabrechnungen erstellt, tut gut daran, eine Projektmanagement-Software zu verwenden, die das Erfassen von Arbeitszeiten unterstützt. Es ist praktisch, wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeit selbst erfassen können – und das direkt schon auf dem betreffenden Projekt, an dem sie arbeiten. Dann muss der Projektleiter die Stundenzettel nur noch kurz überprüfen und ausdrucken. Das ist nicht nur praktisch, um dem Auftraggeber gegenüber den Arbeitszeitennachweis zu erbringen, sondern auch, um ein professionelles internes Projektcontrolling zu gewährleisten oder Incentives für besonders effiziente Mitarbeiter auszuloben.
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Zeiterfassung für die Prozessoptimierung
Viele Arbeitnehmer stöhnen unter zunehmender Arbeitsverdichtung und Überstunden. Dabei vergehen viele Stunden mit redundanten oder schlecht organisierten Tätigkeiten. Eine disparate IT-Landschaft führt zu Mehraufwand durch die doppelte und dreifache Erfassung von Daten. Ein vorsintflutlicher Buchführungsprozess hat zur Folge, dass die Buchhalter dreimal so viel arbeiten, wie sie es eigentlich müssten. Die permanente Suche nach Informationen, die mit einer durchdachten Unternehmenssoftware direkt verfügbar wären, treibt viele in den Wahnsinn.
Eine Zeiterfassung kann Aufschluss darüber geben, an welchen Stellen Arbeitszeit ineffizient verwendet wird. Moderne, integrierte Unternehmenssoftware kann viel dazu beitragen, solche „Zeitkiller“ zu eliminieren. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Zeiterfassung nicht als Kontroll- und Überwachungsmechanismus verstanden wird, sondern als Instrument, um die Arbeitssituation der Mitarbeiter letztlich zu verbessern.
Denn nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG redet der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von Zeiterfassungssystemen ein Wörtchen mit.