Im gestrigen Beitrag: „Ankündigungen von Scopevisio und Bekanntmachung der neuen Plattform Scopeunity“, haben wir Ihnen neue Unterstützungsleistungen und einen Ausblick auf die Entwicklungen der Scopevisio gegeben.
Der Tenor des Beitrages, Sie unterstützen zu wollen, soll neben den angekündigten Maßnahmen – insbesondere unserer Webinar-Reihe und der Scopeunity – gelebte Praxis sein. Diese Praxis möchten wir bereits jetzt für Sie um Unterstützungsleistungen rund um das beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket anreichern. Damit Sie als Anwender und Unternehmer von diesem Paket neben der Senkung des Mehrwertsteuersatz vielfältig profitieren, arbeiten wir aktuell an Informations- und Unterstützungsleistungen, mit deren Hilfe Sie die Potenziale des Paketes heben können.
Die Scopeunity als Anlaufstelle für Informationen und Hilfeleistungen
Diese Informationen werden wir aufgrund der dynamischen Entwicklung und der Schnelllebigkeit über unsere neu geschaffene Scopeunity kommunizieren. Wir haben die Scopeunity daher um den Themenbereich „Corona-Konjunkturpaket“ erweitert. Hier finden Sie bereits Informationen zu dem im Konjunkturpaket beschlossenen „Programm für Überbrückungshilfen“. Mit diesem Programm können Ihnen für die Monate Juni – August bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat erstattet werden. Damit Sie diese Hilfe unproblematisch in Anspruch nehmen können, arbeiten wir aktuell an verschiedenen Unterstützungsleistungen.
Wir möchten Sie einladen, hierzu, aber auch zu allgemeinen Themen rund um die Digitalisierung, die Scopeunity zu besuchen. Hier werden wir alle Informationen bündeln, sodass weitere Ankündigungen über die Scopevisio-Anwendung zukünftig wieder verstärkt nur erfolgen, wenn es softwaretechnische Neuerungen gibt.
Einen ersten detaillierten Beitrag zu unseren Maßnahmen im Kontext der „Überbrückungshilfen“ finden Sie hier: https://www.scopeunity.com/magazine/konjunkturpaket-welche-hilfen-kann-ich-in-anspruch-nehmen/