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Buchhaltung: Selber machen oder auslagern?

BuchhalterWer sich selbstständig macht, steht meist schnell vor der Frage, wie die Buchhaltung geregelt werden soll. Viele Gründer ziehen es aus finanziellen Gründen besonders anfangs vor, sich selbst darum zu kümmern. Dabei sollte man allerdings die fachlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung nicht unterschätzen. Buchhaltung auf eigene Faust ist nur dann eine Option, wenn man zumindest über Grundkenntnisse in diesem Bereich verfügt. Die örtlichen IHKs, aber auch Volkshochschulen und private Institute bieten Fortbildungen an. Jedoch kann man sich fragen, ob man in Crash-Kursen tatsächlich ausreichende Profi-Kenntnisse erlangt – und ob man in der Zeit, die man für die Buchhaltung verwendet, nicht eigentlich mehr Geld mit dem eigenen Business verdienen könnte. Was die finanzielle Seite angeht, sollte man auch beachten, dass der Jahresabschluss (oder die Steuererklärung), den bzw. die dann doch der Steuerberater machen muss, eventuell aufwändiger und damit teurer werden kann, wenn die Buchhaltung zuvor nicht durch einen Experten abgewickelt wurde. Nichtsdestotrotz kann es gerade für Existenzgründer sinnvoll sein, zu verstehen, wie Buchhaltung funktioniert. Selbst wenn man die Buchhaltung später auslagert, hat man dann ausreichend Kenntnisse gewonnen, die einem helfen, die Resultate der Dienstleister beurteilen zu können.

Pro/Contra: Selber machen

 Pro  Contra
 Fachwissen aufbauen  Zeit in den Aufbau von Know-How investieren
 Kosten sparen  Zeit und Nerven für laufende Buchhaltung einplanen, geringer Spaßfaktor
 Eigenes Unternehmen zeitnah im Blick behalten  Ständiger Zweifel, ob alles richtig gemacht wird



Wer sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und administrative Aufgaben auslagern möchte, ist gut beraten, einen Experten mit der Buchhaltung zu betrauen. Wer aber soll dieser Experte sein: der Steuerberater oder der Buchhalter? Wo die Unterscheide liegen, erläutern wir hier.

Buchhaltung beim Steuerberater

Der Steuerberater begleitet den Unternehmer vor allem in allen steuerlichen Fragen. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehört aber auch die Buchhaltung für gewerbliche Mandanten. Doch was kostet der Service? Ähnlich wie bei Rechtsanwälten und Ärzten gibt es dafür in Deutschland bestimmte Vorgaben, die in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gesetzlich geregelt sind. Die Honorare von Steuerberatern sind deshalb aber noch lange nicht einheitlich – die Gebührenverordnung gibt lediglich einen groben Rahmen vor. Die Kosten für den Steuerberater orientieren sich unter anderem am Gegenstandswert. Im Falle der Buchhaltung handelt es sich hierbei um den Jahresumsatz. Dem Gegenstandswert ist eine sogenannte "volle Gebühr" zugeordnet (siehe auch www.gesetze-im-internet.de). Je nach Schwierigkeitsgrad bzw. Aufwand kann der Steuerberater nun diese Gebühr in einem gewissen Rahmen ausschöpfen. Nachvollziehbar wird dies, wenn man sich zum Beispiel vor Augen hält, dass ein Unternehmer bei 100.000 Euro Jahresumsatz 150 Belege, aber auch 1500 Belege haben kann. Für die Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach der genannten Tabelle (Mittelwert 7/10). Verringern kann man den Betrag durch Vorkontieren der Belege. Bei Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro ergibt sich somit eine Bandbreite von 30,- bis 180,- Euro (Mittelwert: 105, -Euro). Im Vergleich zum freien Buchhalter sind die Kosten beim Steuerberater meist höher. Vorteil ist allerdings, dass Sie nur einen einzigen Ansprechpartner für die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss bzw. Steuererklärung haben. Von Vorteil kann es darüber hinaus sein, dass der Steuerberater auch im Hinblick auf die Buchhaltung wertvolle steuerliche Tipps und Ratschläge geben kann.

 

 

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Buchhaltung durch den Buchhalter

Die Alternative zum Steuerberater ist der freie Buchhalter. Seine originäre Aufgabe ist natürlich die Buchhaltung: Er trägt sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos und ordnungsgemäß in die Geschäftsbücher ein, kontrolliert diese und bereitet den Jahresabschluss vor. Darüberhinaus kümmert sich der Buchhalter auch um die Anlagenbuchhaltung, in der alle langlebigen Wirtschaftsgüter erfasst sind. Er übernimmt bei Bedarf außerdem die Lohnbuchhaltung. Im Unterschied zum Steuerberater kann der Buchhalter allerdings keinen Jahresabschluss machen. Oder korrekter: Er kann ihn zwar machen, allerdings muss dieser anschließend von einem Revisor geprüft werden, der wiederum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist. Für Sie hat das den Nachteil, dass Sie zwei Dienstleister brauchen: den Buchhalter für die Buchhaltung und den Steuerberater für Jahresabschluss oder Steuererklärung - es sei denn, Sie wollen dies selbst übernehmen, was durchaus möglich ist, denn Sie sind nicht gezwungen, einen Steuerberater zu beauftragen. Im Vergleich zur Buchhaltung beim Steuerberater kann sich die Kombination von Buchhalter und Steuerberater durchaus als günstiger für Sie erweisen. Selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter können die Höhe der Gebühren mit den Mandanten nämlich frei vereinbaren. Sofern Buchhalter Mitglieder im Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind, ziehen oftmals die Gebührentabelle des Verbandes heran, sind allerdings nicht an diese gebunden. Ein weiterer praktischer Nebeneffekt der Kombination Buchhalter-Steuerberater ist, dass sich beide gegenseitig kontrollieren können.

Vergleich Steuerberater – Buchhalter

 Buchhalter  Steuerberater
 i.d.R. niedrigere Gebühren als beim Steuerberater  i.d.R. höhere Honorare als Buchhalter
 zwei Ansprechpartner für Buchhaltung und Jahresabschluss oder Steuererklärung  ein Ansprechpartner

Neue Möglichkeiten für vernetztes Arbeiten

Moderne kaufmännische Software auf der Basis von Cloud Computing ermöglicht Ihnen ganz neue Möglichkeiten der Arbeitsteilung zwischen Ihnen und Ihrem Dienstleister – egal, ob Buchhalter oder Steuerberater. Sie trauen sich ein bisschen Buchhaltung zu, brauchen aber trotzdem Unterstützung durch einen Experten? Sie können Cloud-Software dazu nutzen, Ihre Buchhaltung teilweise oder ganz selbst zu organisieren und je nach Bedarf die Unterstützung eines Experten in Anspruch zu nehmen. Der Clou dabei: Da die Software über das Internet genutzt wird, können Sie Ihren Buchhalter oder Steuerberater einfach freischalten. Das lästige Hin- und Herreichen von Papieren und/oder Dateien entfällt; Sie und Ihr Dienstleister haben den gleichen Blick auf dieselben Zahlen. Cloud Software und ein Buchhaltungsservice machen es also möglich, die Vorteile des Selbermachens mit denen des Auslagerns zu kombinieren! Das erweist sich gerade für Existenzgründer als kostengünstige, zeitsparende und sichere Option:

  1. Sie erledigen einen Teil der Buchhaltung selbst – das spart Kosten
  2. Sie holen Sie sich Unterstützung durch einen Experten – das gibt Ihnen die Sicherheit, alles ordnungsgemäß abzuwickeln
  3. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Zahlen – und sind immer aktuell über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens informiert

Dank Cloud Computing entfällt somit die Frage nach „Selber machen oder auslagern". Beides geht gleichzeitig – zum Nutzen für alle Beteiligten!

* Die vorgenannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Detailierte Preisinformationen.